Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spontent Playground GmbH (Stand 01. Mai 2025)
1. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Playground und deren Einschränkungen können der Internetseite entnommen werden.
2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Mit Betreten des Betriebsgeländes (Außen- und Innenanlagen) der Spontent Playground GmbH durch Mieter, Mitspieler und Besucher werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spontent Playground GmbH wirksam.
Die Nutzung der Spielfelder ist kostenpflichtig.
Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln.
Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Mieter der Platz- oder Raumbuchung in vollem Umfang.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Spontent Playground GmbH.
Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern.
Das Mitbringen von eigenen Getränken (außer Wasser in PET-Flaschen für die Sandzeit) und Speisen ist untersagt.
Jeder Besucher und Mieter des Playground hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten des Geländes nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Diese Person übernimmt die Aufsicht, haftet und überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Anlage.
Eltern haften für Ihre Kinder.
2.1 Benutzungsvorschriften für die Sport-Sandflächen (Sandflächen, auf denen sich indoor 5 Courts und outdoor 7 Courts befinden)
Spielantritt erst nach Anmeldung und gegebenenfalls Zahlung an der Rezeption.
Betreten der Sandfläche und Balleinsatz erst zu Beginn der gebuchten Spielzeit.
Die Nutzung nicht gebuchter Spielflächen verpflichtet zur Zahlung.
Taschen und Schuhe sind in den Umkleiden einzuschließen oder mit auf die Sandfläche zu nehmen.
Wasser in PET, kein Glas, keine Speisen auf dem Sand
Externe Trainer (Beachvolleyball): Der Playground bietet hauseigene Trainingskurse an. Trainingseinheiten durch externe Trainer / Fremdanbieter sind nicht gestattet. Der Playground behält sich vor, Ausnahmen freizugeben.
2.2 Preise
Es gelten die an der Rezeption ausliegenden und auf der Homepage dargestellten Preise.
3. Allgemeines zu Buchungen
Jede Buchung, ob persönlich, telefonisch oder online, stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spontent Playground GmbH zu Grunde liegen.
Die Buchung erfolgt auf den Namen des Buchers und / oder einer Institution. Dazu gehört die vollständige aktuelle Adresse und eine Telefonnummer. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
Sollte ein Kunde die gebuchte Zeit nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, unabhängig von den Gründen. Sobald ein gebuchter Termin abgesagt wird, der in die kostenpflichtige Stornofrist fällt, versuchen wir den Termin anderweitig zu verbuchen. Gelingt dies nicht, müssen wir den Fehlbetrag leider in Rechnung stellen.
Abgesehen von Saison Buchungen kann maximal 21 Tage im voraus gebucht werden.
Eine verbindliche Buchung dürfen nur voll geschäftsfähige, erwachsene Personen, oder Jugendliche ab 14 Jahren mit Einverständniserklärung der personensorgeberechtigten Person, tätigen.
3.1 Spieleinheit und Platzmieten bei Beachcourt Buchungen
Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit 60 Minuten.
Die Spielzeiten beginnen zur vollen oder halben Stunde und beinhalten 5 Minuten Zeit für Netzum- und aufbauten durch das Playground Team sowie 5 Minuten Zeit, in denen das Feld abgezogen wird am Ende der Einheit.
Maßgebend für Spielanfang und Spielende sind die Funkuhren an den Feldern.
Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich.
Der Preis für jede weitere halbe Stunde beträgt den hälftigen Anteil der vollen Stunde. Wird über die gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
3.2 Stornoregelung bei Court Buchungen:
Für alle Court Buchungen: 7 Tage Stornofrist
(Beispiel: Sonntag 16 Uhr ist der Spieltermin – letzter kostenfreier Stornotermin ist eine Woche vorher Sonntag 16 Uhr)
Sobald ein gebuchter Termin abgesagt wird, der in die kostenpflichtige Stornofrist fällt, versuchen wir den Termin anderweitig zu verbuchen. Gelingt dies nicht, müssen wir den Fehlbetrag leider in Rechnung stellen.
Eine Umbuchung auf eine andere Zeit des gebuchten Tages, oder einen anderen Tag innerhalb der geltenden Stornofrist, ist gleichbedeutend mit einer kostenpflichtigen Stornierung. Hier gilt dieselbe Regelung.
4. Abonnements Saison Buchungen
Mit der Buchung einer Saisonbuchung erkenne ich die jeweils gültigen AGB an.
Saison-Buchungen können nicht storniert werden. (Weitere Informationen s. Saison Buchungen)
5. Paket Buchungen
Buchungen von Event-Paketen, wie bspw. von Kindergeburtstagen oder Gruppenpaketen jeglicher Art, unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.
Ansonsten gilt: Änderungen von gebuchten Eventpaketen können nach erfolgter Buchung nur mit Zustimmung der Spontent Playground GmbH vorgenommen werden und bedürfen der Schriftform.
5.1 Stornoregelungen bei Paketbuchungen
Kindergeburtstage: 14 Tage Stornofrist (Beispiel: Sonntag 16 Uhr ist der Termin – letzter kostenfreier Stornotermin ist zwei Wochen vorher Sonntag 16 Uhr)
Gruppenpakete: 14 Tage Stornofrist
Buchungen, die über eine Platzbuchung hinausgehen, z.B. Platzbuchung + Raum oder Platzbuchung + Raum + Buffet: 28 Tage Stornofrist.
Sobald ein gebuchter Termin abgesagt wird, der in die kostenpflichtige Stornofrist fällt, versuchen wir den Termin anderweitig zu verbuchen – in diesem Fall entstehen keine Kosten. Gelingt dies nicht, müssen wir Ihnen den Fehlbetrag leider in voller Höhe in Rechnung stellen.
Sonderregelung Kindergeburtstage
Bei Krankheit des Geburtstagskindes kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests der geplante Termin entweder kostenfrei verschoben oder gegen eine Ausfallpauschale von 100,00 € komplett storniert werden. Die o.g. Möglichkeit der Vergabe an eine andere Gruppe und die damit einhergende kostenfreie Stornierung bleibt unberührt.
6. Individualveranstaltungen (Events)
Für Individualveranstaltungen, z.B. mit Buffet, DJ, Turnierorganisation o.ä. Inhalten gelten die in der Buchung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
6.1 Stornoregelung bei Individualveranstaltungen (Events):
Nach Vertragsabschluss gilt, falls im Angebot nicht gesondert vermerkt, folgende Stornostaffelung:
10% fallen ab Vertragsabschluss an.
50% fallen bei Stornierungen im Zeitraum ab 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin an.
70% fallen bei Stornierungen im Zeitraum ab 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin an.
100% fallen bei Stornierungen im Zeitraum ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin an.
7. Beanstandungen
Beanstandungen von gebuchten Spielflächen oder von Durchführungen von Veranstaltungen sowie der Anzeige möglicher Schäden sind innerhalb von maximal sieben Tagen nach Ende des zu beanstandenden Veranstaltungstages schriftlich zu erheben. Etwaige Minderungsansprüche aus zeitlich später eingehenden Anzeigen sind ausgeschlossen.
8. Hausrecht / Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben das Recht des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen, externer Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Betriebsgeländes, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristischer oder natürlicher Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Spontent Playground GmbH bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
9. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie darüber hinaus Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
10. Fotos
Mit Betreten des Geländes des Playground erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person auf www.playground.de oder in Werbebroschüren veröffentlicht zu sehen.
11. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Düsseldorf als vereinbarter Gerichtsstand.
12. Datenschutz / Aufzeichnung von Filmdaten
Die Kunden des Playground akzeptieren die Weitergabe der generierten Kundendaten, die durch Buchungen, Gewinnspiele und Anmeldungen für alle Produkte des Playground entstehen, an die Sponsoren des Playground. Die Aufzeichnung von Videodaten auf dem Betriebsgelände wird von Zeit zu Zeit gelöscht und dient ausschließlich dem Schutz des Betriebsgeländes vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.
13. Geltungsbereich der Spontent Playground GmbH AGB
Die voranstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Spontent Playground GmbH geführten Anlagen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.